Network Marketing

Was ist Network Marketing?

Network Marketing ist eine Form des Franchising mit Elementen des Direktvertriebs und basiert auf der Weiterempfehlung von Waren (Produkten wie Dienstleistungen) von einem Hersteller durch einen Vermittler (Geschäftspartner) an Endkunden.
Neben der Möglichkeit, Waren von einem Hersteller direkt an einen Endkunden zu verkaufen bzw. zum Kauf zu empfehlen, steht es dem Geschäftspartner im Network Marketing frei, ein Netzwerk von Geschäftspartnern aufzubauen. Vermarktet werden dabei alle erdenklichen Produkte: von gesundheitstherapeutischen Produkten und Kosmetik über Parfum und Schmuck hin zu Hausreinigungsprodukten, Küchenartikeln, Reisen, Textilien, Tiernahrung u.v.m.
In seinem Tagesgeschäft bezieht der Networker Produkte und Dienstleistungen für sich selbst (Eigenverbrauch), zum Abverkauf an Endkunden (zum erzielen einer Handelspanne) und darüber hinaus sucht er Geschäftspartner (Lizenznehmer) die das selbe tun möchten, um sich eine selbständige Tätigkeit unter Anleitung aufzubauen. Diese wiederum beziehen die Produkte und Dienstleistungen zum Eigenverbrauch direkt vom Hersteller und zum Abverkauf an Endkunden und duplizieren wiederum ihr Tun.
Dadurch entstehen Handels- und Verbrauchernetzwerke, durch die die Waren des Network Marketing-Unternehmens (Lizenzgeber) an Geschäftspartner und Endkunden vermarktet werden.
Auf Basis der Umsätze, die in diesen Handels- und Verbrauchernetzwerken entstehen, werden festgelegte Provisionen durch die Network Marketing-Unternehmen an die Geschäftspartner ausbezahlt.
Die vertraglichen Konditionen zwischen dem Lizenzgeber und -nehmer im Network Marketing sind für alle Geschäftspartner gleich. So kann jemand, der zu einem späteren Zeitpunkt einem Network Marketing-Unternehmen beitritt, durchaus ein größeres Netzwerk aufbauen, als alle zuvor registrierten Geschäftspartner und entsprechend höhere Provisionen aus ihrem Umsatznetzwerk erzielen.
Network Marketing ist eine außergewöhnliche Chance, ohne qualifikatorische Hürden, ohne großen Kapitaleinsatz und ohne örtliche Bindung eine Selbstständigkeit zu begründen.
Network Marketing wird in den nächsten Jahren in Europa einen Existenzgründungsboom auslösen. Die Zeichen sind dafür klar erkennbar. Der klassische Handel und auch Dienstleistungssektor baut zu TAUSENDEN Arbeitsplätze ab. Millionen von Deutschen sind heute schon in einem 2t oder 3t Job tätig, um die immer mehr steigenden Lebenshaltungskosten aufzufangen.
Nutzen Sie jetzt Ihre Chancen!
Network Marketing ist die einzige uns bekannte Branche, die ihnen eine Lösung für ein weit verbreitetes Problem anzubieten hat – MEHR ZEIT & MEHR GELD

Network Marketing ist noch viel mehr…

Quelle: BVNM

 

BVNM – Bundesverband Network Marketing

Der unabhängige Verband der Networker

Der Bundesverband Network Marketing e.V. ist die Interessenvertretung der Networker und ihrer Branche im deutschsprachigen Raum. Der Verband verpflichtet sich in seiner Arbeit zu strikter Neutralität gegenüber Unternehmen und zu einer sachlichen Aufklärung über Network Marketing.

Durch breit gefächerte Initiativen soll die Wahrnehmung des Network Marketing in der Öffentlichkeit gefördert werden. Ziel ist es, jedem Interessierten eine fundierte und vorurteilsfreie Meinung über Network Marketing zu ermöglichen.

Auch bei Entscheidungsträgern in politischen und wirtschaftlichen Institutionen muss Network Marketing weiter an Akzeptanz gewinnen und differenzierter wahrgenommen werden, um als Branche eine optimale Förderung zu erfahren. Zu diesem Zweck wird der BVNM e.V. mit den zuständigen Institutionen kooperieren und auf eine angemessene Berichterstattung in den Medien achten.

Mittel- und langfristige Ziele dieser Zusammenarbeit sind u.a.: die Anerkennung des Network Marketing als eigenständiges Berufsbild, die Einflussnahme auf Gesetzgebungsverfahren, die die Geschäftspraxis betreffen und der wettbewerbsrechtliche Schutz des Wirtschaftssystems Network Marketing.

Der BVNM e.V. informiert unabhängig und aktuell über Inhalte, Vorteile und Chancen einer Selbstständigkeit im Network Marketing. Wir möchten durch unsere vielfältigen Angebote jeden Networker bei einem erfolgreichen Geschäftsaufbau unterstützen. Wir machen uns stark für die Idee des Network Marketing als eine Selbstständigkeit im Einklang mit persönlichen Werten wie Eigenverantwortung, Lebensqualität, Lebensfreude und Unabhängigkeit.

Im BVNM e.V. finden Networker mit dem gemeinsam Ziel zusammen, verantwortlich und wegweisend im Sinne der verbandseigenen Verhaltensstandards zu arbeiten und mit einer gemeinsamen Stimme für ein Verständnis des Network Marketing einzutreten – gestärkt durch einen unabhängigen, engagierten Bundesverband, der sich zu einer Marke für Qualität und Lebensfreude etablieren wird – das ist unsere Vision!

 

Selbstständig statt arbeitslos

Förderung der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit

Die Förderung von Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit wurde neu gestaltet. Die sog. „Ich-AG“ (Existenzgründungszuschuss, § 421l SGB III) und das Überbrückungsgeld (§ 57 SGB III)  sind seit dem 1. August 2006 durch ein neues Förderinstrument, den Gründungszuschuss, ersetzt worden.

Arbeitnehmer, die durch Aufnahme einer selbstständigen, hauptberuflichen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden, haben zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Sicherung in der Zeit nach der Existenzgründung Anspruch auf einen Gründungszuschuss. Ein direkter Übergang von einer Beschäftigung in eine geförderte Selbstständigkeit ist nicht möglich.

Der Gründungszuschuss wird geleistet, wenn der Arbeitnehmer bis zur Aufnahme der selbständigen Tätigkeit Anspruch auf Entgeltersatzleistungen nach dem SGB III hat oder in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme nach dem SGB III  beschäftigt war.

Bei Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit müssen Gründerinnen und Gründer über einen Anspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen verfügen. Außerdem müssen sie die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbstständigen Tätigkeit darlegen. Bei begründeten Zweifeln an diesen Kenntnissen und Fähigkeiten  kann die Agentur für Arbeit die Teilnahme an Maßnahmen zur Eignungsfeststellung oder zur Vorbereitung von Existenzgründungen verlangen.

Eine fachkundige Stelle muss das Existenzgründungsvorhaben begutachten und die Tragfähigkeit der Existenzgründung bestätigen. Fachkundige Stellen sind insbesondere Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, berufsständische Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute.

Der Gründungszuschuss wird in zwei Phasen geleistet. Für sechs Monate wird der Zuschuss in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes zur Sicherung des Lebensunterhalts und 300 € zur sozialen Absicherung gewährt. Für weitere sechs Monate können 300 € pro Monat zur sozialen Absicherung gewährt werden, wenn eine intensive Geschäftstätigkeit und hauptberufliche unternehmerische Aktivitäten dargelegt werden.

Geförderte Personen haben ab dem Monat, in dem sie das 65. Lebensjahr vollenden, keinen Anspruch auf einen Gründungszuschuss. Eine erneute Förderung ist nicht möglich, wenn seit dem Ende einer Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit noch nicht 24 Monate vergangen sind.

Bereits bewilligte Förderungen mit Überbrückungsgeld oder Existenzgründungszuschuss bleiben von den Änderungen unberührt.
Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld mindert sich (in den ersten neun Monaten der Förderung) um die Anzahl von Tagen, für die ein Gründungszuschuss gezahlt wurde.
Weitere Informationen, auch zu den begleitenden Hilfen im Rahmen des Europäischen Sozialfonds, erhalten Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Agentur für Arbeit.

Für die Antragstellung bei der Agentur für Arbeit müssen folgende Unterlagen eingerecht werden:

  • Kurzbeschreibung des Existenzgründungsvorhabens zur Erläuterung der Geschäftsidee
  • Stellungnahme einer fachkundigen Stelle über die Tragfähigkeit der Existenzgründung
  • Anmeldung der selbständigen Tätigkeit beim Gewerbeamt (für gewerbliche Berufe) bzw. beim Finanzamt (für freiberufliche Tätigkeiten)
  • ggf. notwendige Genehmigung oder Zulassung für bestimmte Gewerbe (z.B. IHK)

Fachkundige Stellungnahme

Gründerinnen und Gründer, die einen Existenzgründungszuschuss beantragen, müssen ihrer zuständigen Agentur für Arbeit ein überzeugendes Konzept und eine fachkundige Stellungnahme vorlegen.
Sie muss Auskunft geben über die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen des Gründers und vor allem über die finanzielle und wirtschaftliche Tragfähigkeit des geplanten Unternehmens. Ansprechpartner für solche Stellungnahmen sind z.B. die Industrie- und Handelskammern (IHK), Handwerkskammern, berufsständischen Kammern, Fachverbände wie der BVNM oder Kreditinstitute.
Diese Einrichtungen prüfen auf Grundlage des vom Gründer erstellten Businessplans, ob das Vorhaben wirtschaftlich tragfähig ist.

Unsere Empfehlung

Eine Stellungnahme durch den BVNM e.V. als Fachverband kann unbürokratisch bei der Existenzgründung helfen. Die Erstellung und Beurteilung der Unterlagen erfolgt nach den Kriterien des Network Marketing und kann daher in einigen wesendlichen Punkten vereinfacht werden. Z.B. Konkurrenz- und Standortanalyse haben im NM eine andere Bedeutung. Dieses wird oftmals bei den traditionellen Einrichtungen und Beratern übersehen. Dieses gilt auch bei vielen Förderstellen.
Für eine fachkundige Stellungnahme, für Ihre Arbeitsagentur, berechen wir bundesweit für Mitglieder einen vorab vereinbarten Pauschalbetrag ab 60 Euro.

Businessplan

In letzter Zeit haben uns viele Anfragen zum Thema Existenzgründung und insbesondere zu Fördermöglichkeiten erreicht. Dabei wurde uns immer wieder die Frage gestellt, welche Inhalte ein Existenzgründungskonzept haben muss, um den Anforderungen zu genügen.

Da der Businessplan ein individuelles, auf den berufsbiographischen Hintergrund einer Einzelperson abgestimmtes Dokument ist, können wir keinen Standard-Businessplan anbieten, in dem jeweils nur der Name ausgetauscht werden muss. Wir haben aber eine umfangreiche Liste aller relevanten Fragen zusammengetragen, die im Rahmen eines Businessplanes erörtert werden müssen.

Dieses Konzept, das Mitglieder downloaden können, ist ein guter Leitfaden für die Erstellung eines förderungswürdigen Businessplanes.

Wege aus der Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit

Wir möchten Ihnen hier zwei unterschiedliche Konzepte vorstellen. Da die traditionellen Arbeitsplätze heute nicht mehr sicher sind, ist es auf der einen Seite ratsam geworden, vorsorglich weitere Einkunftsquellen für den Lebensunterhalt zu öffnen – möglichst noch vor einer unerwarteten Entlassung in die Arbeitslosigkeit.

Sollte dieser Zustand schon Realität sein, so gibt es Wege aus der Arbeitslosigkeit. Ein Weg heißt für uns „Freies Unternehmertum“ im Network Marketing. Angesichts der Konjunkturflaute wagen immer mehr Frauen und Männer den Sprung in die Selbstständigkeit. 2005 haben sich fast ein Drittel der Existenzgründer mit finanziellen Hilfen der Agentur zum eigenen Chef gemacht.

Das Durchhaltevermögen ist groß, Geschäftsaufgaben sind selten.

Der Schritt in die Selbstständigkeit kann für Arbeitslose eine Alternative sein. Statt Stellenangebote zu studieren, werden Arbeitslose ihr eigener Chef. Allerdings ist vor der Firmengründung eine gute Beratung und Information ratsam: Je gründlicher und zielgerechter die Vorbereitungsphase, desto höher die Chance eines erfolgreichen Verlaufs der Selbständigkeit.

Wer sich über das Internet informieren möchte, findet dort reichlich Material. Unter www.arbeitsagentur.de >Arbeitnehmer Informationen > Geldleistungen > Existenzgründung werden die „Zuschussmöglichkeiten“ vorgestellt. Zur Gründung, Finanzierung und Führung eines Unternehmens gibt es ausführliche Beschreibungen unter www.bmwa.bund.de und www.existenzgruender.de. Unter diesen Adressen kann man auch hilfreiche Broschüren bestellen.

Quelle: BVNM

 

 

 

 

Comments are closed.